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Verschlüsselung

Zum aktuellen Zeitpunkt können die folgenden Empfehlungen gegeben werden:

  • Symmetrische Verschlüsselungsverfahren:
    AES-128, AES-192, AES-256
  • Asymmetrische Verschlüsselungsverfahren:
    ECIES-250, min. DLIES-2000, min. RSA 2000, curve25519, cuve448

Programme die. das umsetzen sind beispielsweise 7-Zip, VeraCrypt oder Gpg4win.

 Empfehlungen finden sich auf den Seiten des Bundesamt für Informationssicherheit (BSI)


Verschwiegenheitserklärung Muster

Verschwiegenheitserklärung Muster


Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Teil II - Referenz


Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Teil I - Schule


Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Logineo


Videoüberwachung und Datenschutz

Unter https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz  findet sich folgende Aussage:

"Videoüberwachungen von öffentlich zugänglichen Räumen, zu denen auch Schulgebäude und Schulhöfe zählen, sind nur innerhalb der engen datenschutzrechtlichen Grenzen des § 20 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) zulässig:
SGV § 20 Videoüberwachung | RECHT.NRW.DE
https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo
In Wahrnehmung des Hausrechts könnte eine Videoüberwachung in Betracht kommen, wenn sie erforderlich ist, um Personen, die sich im öffentlich zugänglichen Bereich des Schulgebäudes oder auf dem Schulgelände aufhalten, vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen oder um erhebliche Eigentumsbeeinträchtigungen, insbesondere nach Ende des regulären Unterrichtbetriebs, zu verhindern.Ob eine Videoüberwachung im Einzelfall erforderlich ist, muss jeder Schulträger in eigener Zuständigkeit im Dialog mit der Schule vor Ort entscheiden. Dabei ist stets die gesetzliche Regelung des § 20 DSG NRW zu beachten, wonach eine umfassende Interessenabwägung im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen muss. Zudem ist gemäß § 20 Abs. 2 DSG NRW auf die Videobeobachtung deutlich hinzuweisen und es sind die in dieser Vorschrift genannten Informationspflichten zu erfüllen."   



Virenschutz bei Apple


Sind für Apple-Geräte (MAC-OS, iOS) Virenschutzprogramme notwendig?

Durch die geschlossene Architektur der Betriebssysteme von Apple und den Bezug von Programmen ausschließlich über den App Store sind Apple-Geräte vor Viren relativ sicher. Auch die, im Vergleich zu Microsoft und Android, geringe Verbreitung macht Apple-Geräte als Angriffsziele uninteressant.
Ein Virenbefall ist unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Mails, Dropbox und andere Dateiaustauschwege bieten dafür reichlich Gelegenheit.

Obwohl Apple einen erstaunlichen Schutz gegen gängige Sicherheitsbedrohungen bietet, können sich fest entschlossene Cyberkriminelle dennoch einen Weg in Apple-Geräte bahnen.

Hier sind einige Top-Tipps, um die Sicherheit Ihres Macs zu erhöhen:

  • Vermeiden Sie das Öffnen von Spam-E-Mails und Anhängen.
  • Laden Sie keine fragwürdigen Dateien herunter.
  • Erstellen Sie regelmäßige System-Backups (Time Machine).
  • Installieren Sie die neuesten Betriebssystem- (OS) und Anwendungs-Updates.
  • Verwalten Sie Ihre Daten gewissenhaft.

Wie sie sich schützen können:

MAC-OS

iOS