FAQ
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Uebersicht "Datenschutz an Schulen" | |
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VerschlüsselungZum aktuellen Zeitpunkt können die folgenden Empfehlungen gegeben werden:
Programme die. das umsetzen sind beispielsweise 7-Zip, VeraCrypt oder Gpg4win. Empfehlungen finden sich auf den Seiten des Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) | |
Verschwiegenheitserklärung MusterVerschwiegenheitserklärung Muster | |
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Teil II - Referenz | ||
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Teil I - Schule | ||
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Logineo | |
Videoüberwachung und DatenschutzUnter https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz findet sich folgende Aussage: | |
Virenschutz bei Apple
Durch die geschlossene Architektur der Betriebssysteme von Apple und den Bezug von Programmen ausschließlich über den App Store sind Apple-Geräte vor Viren relativ sicher. Auch die, im Vergleich zu Microsoft und Android, geringe Verbreitung macht Apple-Geräte als Angriffsziele uninteressant. Obwohl Apple einen erstaunlichen Schutz gegen gängige Sicherheitsbedrohungen bietet, können sich fest entschlossene Cyberkriminelle dennoch einen Weg in Apple-Geräte bahnen. Hier sind einige Top-Tipps, um die Sicherheit Ihres Macs zu erhöhen:
Wie sie sich schützen können:
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WhatsApp, Facebook und Co
Die Medienberatung NRW schreibt dazu in ihrer Bröschüre "Social Media und Schule": 1. Offizielle schulische Kommunikation
Als Lernplattform zur Organisation von Unterrichtsprojekten und zum Austausch von Unterrichtsergebnissen ist Facebook schon aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Die Nutzungsbestimmungen von Facebook unterliegen nicht dem europäischen Recht und werden häufig geändert. Sie gewähren daher nicht den nötigen Schutz für personenbezogene und unterrichtsrelevante Daten. Hinzu kommt, dass Facebook ein kommerzielles Produkt eines Anbieters ist, mit dem Schulen, Schulträger oder das Schulministerium keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben. Es kann somit jederzeit einseitig verändert, verkauft oder abgestellt werden. Vor diesem Hintergrund sollte Schule ihre Schülerinnen und Schüler nicht dazu motivieren oder gar erwarten, dass diese für allgemeine schulische Zwecke einen privaten Facebook-Account einrichten. Es ist in jeder Hinsicht unverantwortlich, Facebook in schulischen Bildungsprozessen als digitale Infrastruktur einzuplanen. Für Unterrichtszwecke und für die praktische und schnelle Information innerhalb der Schulgemeinde bieten Lernplattformen (Learning Management Systeme), die über kommunale IT-Dienstleister gehostet werden und deren Server europäischem Recht unterliegen, eine geschützte und verlässliche digitale Lerninfrastruktur für Schule.
Die kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen haben eine internetbasierte Basisinfrastruktur für Schule unter dem Namen LOGINEO entwickelt, die allen Schulen eine den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechende und technisch verlässliche Lerninfrastruktur im Internet bietet.
2. Private Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern Smartphones und Internet Flatrates führen zunehmend dazu, dass Schülerinnen und Schüler permanent online sind und sich in sozialen Netzwerken aufhalten. Wer sich als Lehrer oder Lehrerin in seiner Freizeit in sozialen Netzwerken bewegt, wird früher oder später auch Freundschaftsanfragen von Schülerinnen und Schülern erhalten. Ob diese Anfragen angenommen werden, liegt im persönlichen Ermessen. Wenn Lehrerinnen und Lehrer sich dazu entscheiden, Freundschaftsanfragen ihrer Schülerinnen und Schüler anzunehmen, müssen sie sich dabei ihrer professionellen Rolle bewusst sein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen auf keinen Fall sensible personenbezogene Daten, Auskünfte zu Leistungsüberprüfungen und Noten über Facebook veröffentlicht werden. Die Privatsphäreeinstellungen von Facebook ermöglichen es, die Facebook-Freunde Listen oder Gruppen zuzuordnen, für die jeweils individuell eingestellt werden kann, welche Inhalte für die entsprechende Gruppe sichtbar sind. Wenn diese Einstellungen sinnvoll genutzt werden, kann sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler als »Facebook-Freunde« einer Lehrkraft keinen Zugang zu allen Einträgen erhalten, die diese Lehrkraft an die Familie oder enge Freunde adressiert. Auf die gleiche Weise können Schülerinnen und Schüler verhindern, dass die Lehrkraft ungewollten Zugang zu ihren privaten Postings erhält. | |