FAQ
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Früher galt die E-Mail wie eine offene Postkarte. Ist das auch heute noch der Fall ? Die Mails werden doch verschlüsselt ! Für den Fall, dass Sie in den Kontoeinstellungen Ihres Mailprogramms die Portnummern für die Verschlüsselung/Entschlüsselung eingetragen haben, erfolgt der Transport (Sender ->Provider1 ->Provider2 ->Empfänger) in verschlüsselter Form. Bei den Providern und beim Empfänger liegen die Mails wieder im Klartext vor. Natürlich werden in einer Dienst-Mail personenbezogene Daten ausgetauscht. Z.B. Wer, wann und wo an einer Prüfung oder einer anderen Veranstaltung teilzunehmen hat. Unabhängig von anderen Möglichkeiten sei hier auf das Packprogramm 7-Zip verwiesen. Mit ihm ist es möglich, einzelne Dateien oder auch ganze Ordner nicht nur zu komprimieren sondern auch mit unterschiedlichsten Verfahren sicher zu verschlüsseln. Diese verschlüsselte Datei können Sie dann in den Anhang der Mail legen. | |
Erfordernis Einwilligung zur DatenverarbeitungIn welchen Fällen ist eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich und was muss diese enthalten?Immer dann, wenn eine bestimmte Verarbeitung von Schüler- oder Lehrerdaten nicht durch eine konkrete Rechtsgrundlage gestattet ist, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Für den Schulbereich bestimmen §§ 120 bis 122 SchulG i.V. mit der VO-DV I und VO-DV II, welche Datenverarbeitungen zulässig sind. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, es sei denn, sie können aufgrund ihres Alters und Reife in der konkreten Angelegenheit selbst Bedeutung und Tragweite der Einwilligung sowie ihrer rechtlichen Folgen beurteilen und danach entscheiden (vgl. § 120 Abs. 2 Satz 5 SchulG). Die Bedingungen für die vorherige Einwilligung in eine Datenverarbeitung ergeben sich aus Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO:
Generell ist zu bedenken: In den VO-DV I und VO-DV II ist spezifisch für den Schulbereich dezidiert geregelt, welche Datenverarbeitungen in Schule, Schulaufsicht etc. zulässig sind – eben ohne dass es hierfür auf eine Einwilligung der Betroffenen ankommt. Für die grundlegenden schulischen Hauptaufgaben des Lehrens und Lernens sind Einwilligung daher nicht erforderlich. Die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags kann nicht von freiwilligen und jederzeit widerruflichen Einwilligungserklärungen abhängen. Existiert ein Genehmigungsvordruck für datenschutzrechtliche Einwilligungen, z.B. zum Erstellen von Fotos in der Schule?Da Anlässe und Verarbeitungszwecke in der Regel individuell sind, ist es nicht zweckmäßig, einen allgemeingültigen Vordruck für Einwilligungen zu entwickeln. | |
Erklär-Filme Datenschutz und Datensicherheit | |
Erklärvideos für einen sicheren digitalen SchulalltagErklärvideos für einen sicheren digitalen SchulalltagNeben den vielen Möglichkeiten, digitale Medien in die Schule zu bringen, steht für LehrerInnen oft die Frage im Raum, wie sicher die eingesetzte IT oder die gewählten Kommunikationswege sind. Dabei können LehrerInnen, die sich sicher im digitalen Schulalltag bewegen, ihr Wissen an KollegInnen weitergeben sowie den sicherheitsbewussten Umgang mit Geräten, Apps und Daten auch ihren SchülerInnen vorleben. Das BSI möchte sie dabei mit verständlichen Empfehlungen und Hilfestellungen unterstützen. | ||