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E

E-Mail

Früher galt die E-Mail wie eine offene Postkarte. Ist das auch heute noch der Fall ? Die Mails werden doch verschlüsselt !

Für den Fall, dass Sie in den Kontoeinstellungen Ihres Mailprogramms die Portnummern für die Verschlüsselung/Entschlüsselung eingetragen haben, erfolgt der Transport (Sender ->Provider1 ->Provider2 ->Empfänger) in verschlüsselter Form. Bei den Providern und beim Empfänger liegen die Mails wieder im Klartext vor.
Also nur während des Transports kann die Mail zwar abgefangen aber nicht gelesen werden. Die Problemstelle liegt dann weniger beim Provider (Hacking unwahrscheinlich aber nicht unmöglich) als beim Empfänger.
Sie wissen nicht, wer die E-Mail abruft! (Gleiches galt übrigens auch für Fax-Geräte.)

Natürlich werden in einer Dienst-Mail personenbezogene Daten ausgetauscht. Z.B. Wer, wann und wo an einer Prüfung oder einer anderen Veranstaltung teilzunehmen hat.
Aber darum geht es gar nicht. Die entscheidende Frage ist immer: Kann den Betroffenen ein Schaden entstehen, wenn die Informationen von unbefugten gelesen werden? Immer, wenn diese Frage nicht eindeutig verneint werden kann, müssen entsprechende Maßnahmen erfolgen, dass die Informationen nicht von unbefugten gelesen werden können! --> Entweder verschlossener Brief (ggf. mit Einschreiben) oder Mail mit verschlüsseltem Inhalt.

Unabhängig von anderen Möglichkeiten sei hier auf das Packprogramm 7-Zip verwiesen. Mit ihm ist es möglich, einzelne Dateien oder auch ganze Ordner nicht nur zu komprimieren sondern auch mit unterschiedlichsten Verfahren sicher zu verschlüsseln. Diese verschlüsselte Datei können Sie dann in den Anhang der Mail legen.
iOS-Nutzer können kompatibel zur Windows-Welt mit iZip arbeiten.
Das Schlüsselwort sollten Sie aber auf einem anderen Weg mit dem Empfänger austauschen!


E-Mail: Welche Inhalte dürfen mit Eltern über E-Mail ausgetauscht werden?

Datenschutzrechtlich relevant sind nur Inhalte, die personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler enthalten. Derartige dienstliche Kommunikation über E-Mail kommt daher aus datenschutzrechtlicher Sicht nur über dienstliche E-Mail-Adressen in Betracht, die von der Schulleitung bzw. dem Schulträger bereitgestellt wurden.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern bzw. die einwilligungsfähigen Schülerinnen und Schüler mit der E-Mail-Kommunikation einverstanden sind; denn die Angabe ihrer privaten E-Mail-Adresse ist nach der VO DV I freiwillig und jederzeit widerrufbar. In der Schulpraxis kann das Einverständnis auch konkludent erfolgen, indem Eltern sich z.B. mit Anfragen selber per E-Mail an die Schule wenden.

Unter der gleichen Voraussetzung können z.B. über LOGINEO NRW oder andere dienstlich zur Verfügung gestellte Systeme auch von Privatgeräten E-Mails mit personenbezogenen Daten versendet werden, wenn in dem System eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wird. Die Verarbeitung der Daten auf Privatgeräten unterliegt allerdings den dafür üblichen Bedingungen (Genehmigung) und ist auch bei der E-Mail-Kommunikation auf die in Anlage 3 zur VO DV I aufgelisteten Daten beschränkt.    
Soweit Lehrkräfte ihre privaten E-Mail-Konten mit Schülerinnen und Schülern oder Eltern kommunizieren, ist dies ihre persönliche Entscheidung, die einvernehmlich mit Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern zu erfolgen hat. Diese Kommunikation fällt nicht in die datenschutzrechtliche Verantwortung der Schulleitung.


Erklär-Filme Datenschutz und Datensicherheit


Erklärvideos für einen sicheren digitalen Schulalltag

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Neben den vielen Möglichkeiten, digitale Medien in die Schule zu bringen, steht für LehrerInnen oft die Frage im Raum, wie sicher die eingesetzte IT oder die gewählten Kommunikationswege sind. Dabei können LehrerInnen, die sich sicher im digitalen Schulalltag bewegen, ihr Wissen an KollegInnen weitergeben sowie den sicherheitsbewussten Umgang mit Geräten, Apps und Daten auch ihren SchülerInnen vorleben. Das BSI möchte sie dabei mit verständlichen Empfehlungen und Hilfestellungen unterstützen.