FAQ
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WhatsApp, Instagram und Facebook
Das Wesen sozialer Netzwerke ist die Verbreitung personenbezogener Daten. Wenn Schüler privat diese Medien nutzen, liegen die Folgen in ihrer eigenen Verantwortung (bzw. in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten). Es ist also sehr gut zu überdenken, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die SV diese Medien nutzen sollte. Es ist Lehrkräften derzeit davon abzuraten, zur Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern die Dienste von WhatsApp, Facebook und Instagram zu nutzen. Keinesfalls dürfen schulbezogene, personenbezogene Daten über diese Dienste ausgetauscht werden. Es empfiehlt sich für Schulen, Social Media Richtlinien zu erstellen, die von allen Beschäftigten anzuwenden sind. Dazu können auch Alternativen zu WhatsApp zählen.
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Zustimmung zur Datenspeicherung
Diese Frage beantwortet Artikel 7 der Datenschutz-Grundverordnung. Aber, die Anforderung der Freiwilligkeit steht der Umstand der Abhängigkeit gegenüber. | |