Auskunftsrecht

Nach Art. 15 DS-GVO haben Erziehungsberechtigte und Schüler das Recht, vom der Schule als verantwortlicher Stelle Auskunft darüber zu verlangen,  welche welche ihrer personenbezogenen Daten die Schule verarbeitet.

Informiert werden muss über alle Daten, die beim Verantwortlichen zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens vorliegen.

 

https://bass.schul-welt.de/17585.htm

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_6.pdf

 

 

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