Das Impressum kennen wir hinreichend aus gedruckten Publikationen. Seit 2002 ist es auch für Onlinedarstellungen, also Wesites notwendig. Auch im Web soll erkennbar sein, wer für den Inhalt einer Veröffentlichung verantwortlich ist. Gesetzlich geregelt ist dies im Telemediengesetz (TMG).
Welche Angaben gehören in ein Impressum?
Für den schulischen Bereich gilt:
- Name der Schule
- Adresse (Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
- Vorname, Nachname des Schulleiters, der Schulleiterin
- Kontaktdaten
- Verantwortlicher Redakteur
- Kontaktdaten
- Aufsichtsbehörde
- Kontaktdaten
- Datenschutzbeauftragter
- Kontaktdaten
Die Datenschutzerklärung
Immer dann, wenn personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, ist der Betroffene darüber zu informieren, wie mit diesen Daten umgegangen wird, un bei wem er seine Rechte gemäß DSGVO geltend machen kann. Diese Informationen machen die Datenschutzerklärung aus.
Für die Webseiten der Schulen hat das Ministerium für Schule und Bildung ein Muster bereitgestellt.
https://www.schulministerium.nrw/Recht/Datenschutz/Umsetzung-EU-Datenschutzgrundverordnung/Regelungsbereiche/5-Homepage-der-Schulen/Muster-Datenschutzerklaerung-Schulen_a.pdf
Dies muss nur noch für Ihre Schule angepasst werden.
Welche Cokies genutzt werden erfahren Sie über die Einstellungen ihres Browsers unter Datenschutz & Sicherheit.