Alle Prozesse, die eine Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Veroffentlichung oder Löschung personenbezogener Daten beinhalten, unterliegen dem Datenschutzrecht.
Wie schon im alten bundesdeutschen Datenschutzgesetz gilt auch weiterhin das "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt".
Dieses besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zunächst grundsätzlich verboten ist – außer es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis vor:
- Rechtsvorschrift
- Einwilligung
Neu ist die ausdrückliche Einbeziehung der nicht automatischen Datenverarbeitung, also Datenbestände, die in Form von Papierakten geführt werden.