Wegen des föderalen Systems der Bundesrepublik ist Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit.
Für die Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt demzufolge das Datenschutzgesetz NRW (zuletzt geändert 2018) und das 2011 novellierte Schulgesetz NRW mit den sich daraus ableitenden Verordnungen.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich aber die Hirarchie der Datenschutzgesetze grundlegend geändert.
Die DSGVO gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union uneingeschränkt als vorrangiges Recht. (Öffnungsklauseln lassen nationale Anpassungen zu.)
Das Bundesdatenschutzgesetz (zuletzt geändert 2018) und das Datenschutzgesetz NRW passen die allgemein gehaltenen Formulierungen an die nationalen- bzw. landesspezifischen Bedingungen an.